Eigene Anteile: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ControllingWiki
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.[geprüfte Version] | [geprüfte Version] |
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
− | ''Prüfsiegel gültig bis | + | ''Prüfsiegel gültig bis 2024'' |
+ | |||
Eigene Anteile können ausschließlich bei Kapitalgesellschaften auftreten; ihr Erwerb stellt für diese einen Anschaffungsvorgang dar. Bei Personengesellschaften ist der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft nicht möglich, da hier das Anwachsungsprinzip gilt. . | Eigene Anteile können ausschließlich bei Kapitalgesellschaften auftreten; ihr Erwerb stellt für diese einen Anschaffungsvorgang dar. Bei Personengesellschaften ist der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft nicht möglich, da hier das Anwachsungsprinzip gilt. . | ||
Zeile 9: | Zeile 10: | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
− | Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, | + | Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019. |
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. | Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. | ||
+ | |||
+ | Müller/Reinke: Erwerb von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22, StuB 5/2019, S. 198-202 | ||
+ | |||
+ | Müller/Reinke: Veräußerung von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22, StuB 11/2019, S. 432-437. | ||
== Ersteinstellender Autor == | == Ersteinstellender Autor == |
Aktuelle Version vom 3. September 2020, 12:24 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2024
Eigene Anteile können ausschließlich bei Kapitalgesellschaften auftreten; ihr Erwerb stellt für diese einen Anschaffungsvorgang dar. Bei Personengesellschaften ist der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft nicht möglich, da hier das Anwachsungsprinzip gilt. .
Seit dem BilMoG 2009 sind eigene Anteile handelsbilanziell nicht mehr als Umlaufvermögen zu behandeln, sondern – wie nach IFRS – vom Passivposten „gezeichnetes Kapital“ abzusetzen. Die Behandlung nach EStG ist noch umstritten, da einerseits das Maßgeblichkeitsprinzip gilt, andererseits auch aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter vorliegen.
Zentrale regelnde Normen sind: § 33 Abs. 2 GmbHG, § 272 Abs. 1a HGB, IAS 32.33, § 5 EStG.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Müller/Reinke: Erwerb von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22, StuB 5/2019, S. 198-202
Müller/Reinke: Veräußerung von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22, StuB 11/2019, S. 432-437.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller