Bewertungsvereinfachung: Unterschied zwischen den Versionen
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Bewertungserleichterungen sind für alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wie auch für Schulden denkbar. Bewertungserleichterungen sind bei den Gütern der Aktivseite weit verbreitet (z.B. Verbrauchsfolgeverfahren). Durch die Zulassung der Bildung von Gruppen für die Bewertung anstelle einer sonst notwendigen Einzelbewertung ist handelsrechtlich z.B. neben einer Inventurvereinfachung auch eine Bewertungsvereinfachung zulässig. Mit Ausnahme des First in first out (Fifo)-Verfahrens sind die handelsrechtlichen Verfahren auch steuerlich zulässig. Auch die IFRS kennen eine Reihe von Bewertungsvereinfachungsverfahren, deren Zulässigkeit aber vom Handels- und Steuerrecht abweicht. In diesem Zusammenhang eröffnen sich Entscheidungsspielräume und Wahlrechte, die bilanzpolitische Gestaltungen ermöglichen. So sind bei den Vorräten bei Massengütern Gruppen zu bilden, die mit einem Durchschnittsverfahren oder mit dem Last in first out (Lifo)-Verfahren zu bewerten sind. Zum Bewerten der Vorräte mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen auch die Standardkostenmethode oder die retrograde Methode Anwendung finden. | Bewertungserleichterungen sind für alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wie auch für Schulden denkbar. Bewertungserleichterungen sind bei den Gütern der Aktivseite weit verbreitet (z.B. Verbrauchsfolgeverfahren). Durch die Zulassung der Bildung von Gruppen für die Bewertung anstelle einer sonst notwendigen Einzelbewertung ist handelsrechtlich z.B. neben einer Inventurvereinfachung auch eine Bewertungsvereinfachung zulässig. Mit Ausnahme des First in first out (Fifo)-Verfahrens sind die handelsrechtlichen Verfahren auch steuerlich zulässig. Auch die IFRS kennen eine Reihe von Bewertungsvereinfachungsverfahren, deren Zulässigkeit aber vom Handels- und Steuerrecht abweicht. In diesem Zusammenhang eröffnen sich Entscheidungsspielräume und Wahlrechte, die bilanzpolitische Gestaltungen ermöglichen. So sind bei den Vorräten bei Massengütern Gruppen zu bilden, die mit einem Durchschnittsverfahren oder mit dem Last in first out (Lifo)-Verfahren zu bewerten sind. Zum Bewerten der Vorräte mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen auch die Standardkostenmethode oder die retrograde Methode Anwendung finden. | ||
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Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. | Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. |
Aktuelle Version vom 3. September 2020, 13:00 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2024
Bewertungserleichterungen sind für alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und des Umlaufvermögens wie auch für Schulden denkbar. Bewertungserleichterungen sind bei den Gütern der Aktivseite weit verbreitet (z.B. Verbrauchsfolgeverfahren). Durch die Zulassung der Bildung von Gruppen für die Bewertung anstelle einer sonst notwendigen Einzelbewertung ist handelsrechtlich z.B. neben einer Inventurvereinfachung auch eine Bewertungsvereinfachung zulässig. Mit Ausnahme des First in first out (Fifo)-Verfahrens sind die handelsrechtlichen Verfahren auch steuerlich zulässig. Auch die IFRS kennen eine Reihe von Bewertungsvereinfachungsverfahren, deren Zulässigkeit aber vom Handels- und Steuerrecht abweicht. In diesem Zusammenhang eröffnen sich Entscheidungsspielräume und Wahlrechte, die bilanzpolitische Gestaltungen ermöglichen. So sind bei den Vorräten bei Massengütern Gruppen zu bilden, die mit einem Durchschnittsverfahren oder mit dem Last in first out (Lifo)-Verfahren zu bewerten sind. Zum Bewerten der Vorräte mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten dürfen auch die Standardkostenmethode oder die retrograde Methode Anwendung finden.
Zentrale regelnde Normen sind §§ 240 Abs. 3 und 4, 256 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG, R 5.4 EStR, R 6.8 Abs. 4 EStR, R 6.9 EStR sowie IAS 2.21, 2.25.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]