Beschäftigung: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2018, 14:08 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2022
Beschäftigung
Der Begriff darf nicht mit der Beschäftigung im volkswirtschaftlichen Sinne oder der juristischen Beurteilung ("Beschäftigungsverhältnis") verwechselt werden. Diese im Alltag weitaus bekannteren Definitionen führen bei der Berechnung betriebswirtschaftlicher Kennzahlen in die Irre.
Beschäftigung ist betriebswirtschaftlich als die Leistung einer Kostenstelle definiert. Ein anderes Wort wäre Output. Es handelt sich also z.B. um Meter, Quadratmeter, Kilogramm, Liter, Stück, Stunden, Tage, Anzahl Vorgänge, etc. Die Messung erfolgt in der Regel über Betriebsdatenerfassung .
Der aus der Beschäftigung abgeleitete Beschäftigungsgrad ist eine wichtige Größe bei der Kostenkontrolle und Kostensteuerung:
1) Die für die Ist-Leistung "angemessenen Kosten", die sogenannten Sollkosten werden mit Hilfe des Beschäftigungsgrad ermittelt. Als Differenz zwischen Soll- und Istkosten ergibt sich die Verbrauchsabweichung
2) Auch die sogenannten "verrechneten Vollkosten" basieren auf der Beschäftigung und führen dann zur sogenannten Beschäftigungsabweichung
Literatur
Albrecht Deyhle, Martin Hauser: „Controller-Praxis: Führung durch Ziele - Planung - Controlling; Band II“, 16. neu überarbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg.
Ersteinstellender Autor
Guido Kleinhietpaß, Controller Akademie