Anschaffungskosten: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Anschaffungskosten sind nach Handelsrecht die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen sind abzuziehen. | + | ''Prüfsiegel gültig bis 2025'' |
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+ | Anschaffungskosten sind nach Handelsrecht die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die den Vermögensgegenständen einzeln zugeordnet werden können, sind abzuziehen. | ||
Anschaffung ist der Erwerb und das Versetzen des erworbenen Vermögensgegenstandes in einen betriebsbereiten Zustand. Begriff und Umfang der Anschaffungskosten nach HGB sind auch steuerrechtlich maßgebend und bilden mit Ausnahme eines Planvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen die Obergrenze für die Folgebewertung. Nach den IFRS gehören u.U. auch Finanzierungskosten zu den Anschaffungskosten und es bestehen abweichende Regelungen für die Zugangs- und Folgebewertung. | Anschaffung ist der Erwerb und das Versetzen des erworbenen Vermögensgegenstandes in einen betriebsbereiten Zustand. Begriff und Umfang der Anschaffungskosten nach HGB sind auch steuerrechtlich maßgebend und bilden mit Ausnahme eines Planvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen die Obergrenze für die Folgebewertung. Nach den IFRS gehören u.U. auch Finanzierungskosten zu den Anschaffungskosten und es bestehen abweichende Regelungen für die Zugangs- und Folgebewertung. | ||
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== Literatur == | == Literatur == | ||
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Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. | Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. |
Aktuelle Version vom 3. September 2020, 17:10 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2025
Anschaffungskosten sind nach Handelsrecht die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die den Vermögensgegenständen einzeln zugeordnet werden können, sind abzuziehen.
Anschaffung ist der Erwerb und das Versetzen des erworbenen Vermögensgegenstandes in einen betriebsbereiten Zustand. Begriff und Umfang der Anschaffungskosten nach HGB sind auch steuerrechtlich maßgebend und bilden mit Ausnahme eines Planvermögens im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen die Obergrenze für die Folgebewertung. Nach den IFRS gehören u.U. auch Finanzierungskosten zu den Anschaffungskosten und es bestehen abweichende Regelungen für die Zugangs- und Folgebewertung.
Zentrale regelnde Normen sind § 253 Abs. 1, 3 HGB, § 255 Abs. 1 HGB, § 6 Abs. 1 Nr. 1, 2 EStG, § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG, § 6 Abs. 2 EStG sowie IAS 2.10, 15.16, 23.11.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]