Anlagespiegel / Anlagegitter: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ControllingWiki
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.[unmarkierte Version] | [Markierung ausstehend] |
K (→Literatur) |
|||
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ''Prüfsiegel gültig bis 2020'' | ||
+ | |||
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist nach § 284 Abs. 3 HGB im Anhang darzustellen. Im Anlagespiegel sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie analog aufgegliedert die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe aufzuführen. Darüber hinaus sind zu jeder Bilanzposition der Buchwert zum Ende des Geschäftsjahres sowie der entsprechende Vorjahreswert anzugeben. Der Zweck des Anlagespiegels besteht darin, das im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Vermögensgegenstände und die Entwicklung der einzelnen Posten im abgelaufenen Geschäftsjahr darzulegen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel nicht explizit vorgeschrieben, es werden jedoch zum Teil entsprechende Angabepflichten verlangt, so dass i.d.R. auch in IFRS-Anhängen Anlagespiegel enthalten sind. | Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist nach § 284 Abs. 3 HGB im Anhang darzustellen. Im Anlagespiegel sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie analog aufgegliedert die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe aufzuführen. Darüber hinaus sind zu jeder Bilanzposition der Buchwert zum Ende des Geschäftsjahres sowie der entsprechende Vorjahreswert anzugeben. Der Zweck des Anlagespiegels besteht darin, das im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Vermögensgegenstände und die Entwicklung der einzelnen Posten im abgelaufenen Geschäftsjahr darzulegen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel nicht explizit vorgeschrieben, es werden jedoch zum Teil entsprechende Angabepflichten verlangt, so dass i.d.R. auch in IFRS-Anhängen Anlagespiegel enthalten sind. | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
− | Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, | + | Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019. |
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. | Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. |
Aktuelle Version vom 17. Juni 2020, 11:19 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2020
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist nach § 284 Abs. 3 HGB im Anhang darzustellen. Im Anlagespiegel sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres sowie analog aufgegliedert die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe aufzuführen. Darüber hinaus sind zu jeder Bilanzposition der Buchwert zum Ende des Geschäftsjahres sowie der entsprechende Vorjahreswert anzugeben. Der Zweck des Anlagespiegels besteht darin, das im Anlagevermögen gebundene Kapital, die Altersstruktur der Vermögensgegenstände und die Entwicklung der einzelnen Posten im abgelaufenen Geschäftsjahr darzulegen. Nach IFRS ist ein Anlagespiegel nicht explizit vorgeschrieben, es werden jedoch zum Teil entsprechende Angabepflichten verlangt, so dass i.d.R. auch in IFRS-Anhängen Anlagespiegel enthalten sind.
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]