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Bilanzpolitk nach IFRS: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei den IFRS ist Jahresabschlusspolitik eigentlich per Definition ausgeschlossen, da das Management dem Adressaten die entscheidungsrelevanten Informationen zu liefern hat. Gleichwohl kann dieses Idealbild nicht durchgehalten werden, da das Management eigene bzw. unternehmensbezogene Ziele verfolgt, die dazu führen, dass die Abbildung des Unternehmen doch in einem gewissen Maße mit Blick auf die Wirkung bei den Adressaten gestaltet wird. Als Instrumentarium stehen dabei aber weniger konkrete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte zur Verfügung, sondern es verlagert sich in die impliziten Wahlrechte. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass formal keine Auswahlentscheidung des Bilanzierenden zwischen verschiedenen Bilanzierungs- oder Bewertungsalternativen vorhanden ist. Allerdings erlauben Einschätzungsspielräume und Ausgestaltungen von Sachverhalten, eine bestimmte Darstellung zu erreichen.
 
Bei den IFRS ist Jahresabschlusspolitik eigentlich per Definition ausgeschlossen, da das Management dem Adressaten die entscheidungsrelevanten Informationen zu liefern hat. Gleichwohl kann dieses Idealbild nicht durchgehalten werden, da das Management eigene bzw. unternehmensbezogene Ziele verfolgt, die dazu führen, dass die Abbildung des Unternehmen doch in einem gewissen Maße mit Blick auf die Wirkung bei den Adressaten gestaltet wird. Als Instrumentarium stehen dabei aber weniger konkrete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte zur Verfügung, sondern es verlagert sich in die impliziten Wahlrechte. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass formal keine Auswahlentscheidung des Bilanzierenden zwischen verschiedenen Bilanzierungs- oder Bewertungsalternativen vorhanden ist. Allerdings erlauben Einschätzungsspielräume und Ausgestaltungen von Sachverhalten, eine bestimmte Darstellung zu erreichen.
  

Aktuelle Version vom 26. Mai 2018, 14:36 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2022

Bei den IFRS ist Jahresabschlusspolitik eigentlich per Definition ausgeschlossen, da das Management dem Adressaten die entscheidungsrelevanten Informationen zu liefern hat. Gleichwohl kann dieses Idealbild nicht durchgehalten werden, da das Management eigene bzw. unternehmensbezogene Ziele verfolgt, die dazu führen, dass die Abbildung des Unternehmen doch in einem gewissen Maße mit Blick auf die Wirkung bei den Adressaten gestaltet wird. Als Instrumentarium stehen dabei aber weniger konkrete Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte zur Verfügung, sondern es verlagert sich in die impliziten Wahlrechte. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass formal keine Auswahlentscheidung des Bilanzierenden zwischen verschiedenen Bilanzierungs- oder Bewertungsalternativen vorhanden ist. Allerdings erlauben Einschätzungsspielräume und Ausgestaltungen von Sachverhalten, eine bestimmte Darstellung zu erreichen.

Literatur

Eiselt/Müller: IFRS: Gestaltung und Analyse von Jahresabschlüssen – Instrumente und Potenziale von Bilanzpolitik und Bilanzanalyse – IFRS Best Practice Bd. 15, Berlin 2011.

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellende Autoren

Prof. Dr. Andreas Eiselt

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]