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Rechnungslegung nach IFRS: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Intern. Financial Reporting Standards (IFRS) dienen der Informationsbereitstellung. Die Mitwirkung privater Institutionen (IASB) am Standardsettingprozess macht dabei die Notwendigkeit einer fast ausschließlichen Trennung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Gewinnermittlungen deutlich. Nach IAS 1.15 ist die Generierung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes (fair presentation) zentrales Ziel. Eine Pflicht zur Dokumentation der Ergebnisse und Handlungen sowie Verantwortlichkeiten des Managements und damit zur Rechenschaft ist den IAS/IFRS ebenfalls inne. Über die EU-Verordnung 1606/2002 haben die IFRS Gesetzeskraft in Deutschland. Die IFRS umfassen neben den IFRS die International Accounting Standards (IAS) sowie die Standing Interpretation Committee (SIC) und Intern. Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die durch ein Rahmenkonzept (Framework) ergänzt werden.  
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Die International Financial Reporting Standards (IFRS) dienen der Informationsbereitstellung. Die Mitwirkung privater Institutionen (IASB) am Standardsettingprozess macht dabei die Notwendigkeit einer fast ausschließlichen Trennung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Gewinnermittlungen deutlich. Nach IAS 1.15 ist die Generierung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes (fair presentation) zentrales Ziel. Eine Pflicht zur Dokumentation der Ergebnisse und Handlungen sowie Verantwortlichkeiten des Managements und damit zur Rechenschaft ist den IAS/IFRS ebenfalls inne. Über die EU-Verordnung 1606/2002 haben die IFRS Gesetzeskraft in Deutschland. Die IFRS umfassen neben den IFRS die International Accounting Standards (IAS) sowie die Standing Interpretation Committee (SIC) und International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die durch ein Rahmenkonzept (Framework) ergänzt werden.  
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[[Kategorie: Externes Rechnungswesen]]

Version vom 11. Mai 2013, 08:52 Uhr

Die International Financial Reporting Standards (IFRS) dienen der Informationsbereitstellung. Die Mitwirkung privater Institutionen (IASB) am Standardsettingprozess macht dabei die Notwendigkeit einer fast ausschließlichen Trennung handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Gewinnermittlungen deutlich. Nach IAS 1.15 ist die Generierung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes (fair presentation) zentrales Ziel. Eine Pflicht zur Dokumentation der Ergebnisse und Handlungen sowie Verantwortlichkeiten des Managements und damit zur Rechenschaft ist den IAS/IFRS ebenfalls inne. Über die EU-Verordnung 1606/2002 haben die IFRS Gesetzeskraft in Deutschland. Die IFRS umfassen neben den IFRS die International Accounting Standards (IAS) sowie die Standing Interpretation Committee (SIC) und International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC), die durch ein Rahmenkonzept (Framework) ergänzt werden.

Literatur

Federmann/Kußmaul/Müller: Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. Lüdenbach/Hoffmann: Haufe IFRS-Kommentar, 10. Aufl., Freiburg 2012. Müller (Hrsg.): IFRS-Best Practice, ESV-Verlag, Berlin 2008ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]