Bezugsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. März 2013, 15:04 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung
Das Bezugsrecht ist ein „Vorkaufsrecht“ eines Altaktionärs auf den Erhalt neuer Aktien. Das Bezugsrecht hat mehrere Aufgaben:
1. | Erhalt des Stimmrechtanteils |
Es soll damit gewährleistet werden, dass der Altaktionär seinen Stimmanteil am Eigenkapital nach einer Kapitalerhöhung halten kann. Das kann insbesondere dann wichtig werden, wenn ein Aktionär nach der Kapitalerhöhung ohne Bezugsrecht die Sperrminorität verlieren würde. | |
2. | Vermögenserhalt des Altaktionärs |
Es soll den Verwässerungseffekt und den damit verbundenen Kapitalverlust des Altaktionärs ausgleichen. | |
3. | Möglichkeit des Altaktionärs seine bisherige Beteiligung ohne Kapitalverlust zu verringern |
Es soll dem Altaktionär die Möglichkeit geben im Falle einer Kapitalerhöhung durch Verkauf des Bezugsrechtes sein Vorrecht auf neue Aktien für einen gegebenen Preis zu verkaufen. |
Der Wert des Bezugsrechts (BR) ergibt sich folgendermaßen:
BR | = | (A - B) (BV + 1) |
Mit: |
BV= Bezugsverhältnis (Anteil alter Aktien zu Anteil neuer Aktien) |
A bzw. B= Kurs der Alten Aktien bzw. Bezugskurs der jungen Aktien |
Datenbeschaffung
Die Daten, die für die Berechnung des Bezugsrechtes benötigt werden, sind den Unterlagen zur Hauptversammlung zu entnehmen.
Literatur
Thomas Biasi, Alfred Blazek, Klaus Eiselmayer: „Finanz-Controlling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen“, 9. Vollständig neu bearbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg. Von Colbe/ Coenenberg/ Kajüter/ Pellens (Hrsg.): Betriebswirtschaft für Führungskräfte, 4. Auflage, Stuttgart, 2011;
Ersteinstellender Autor
Guido Kleinhietpaß, Controller Akademie
Sebastian Dietzel