Recoverable amount: Unterschied zwischen den Versionen
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Aus IAS 36.8 ergibt sich, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist, wenn sein Buchwert (carrying amount) seinen erzielbaren Betrag (recoverable amount) übersteigt. Dabei ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert (IAS 36.6; IAS 36.18). Diese Regelung unterstellt, dass sich eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung immer für die wirtschaftlich vorteilhaftere Alternative aus Veräußerung und weiterer Nutzung des Vermögenswerts entscheiden wird. | Aus IAS 36.8 ergibt sich, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist, wenn sein Buchwert (carrying amount) seinen erzielbaren Betrag (recoverable amount) übersteigt. Dabei ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert (IAS 36.6; IAS 36.18). Diese Regelung unterstellt, dass sich eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung immer für die wirtschaftlich vorteilhaftere Alternative aus Veräußerung und weiterer Nutzung des Vermögenswerts entscheiden wird. | ||
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Version vom 10. März 2013, 11:27 Uhr
Aus IAS 36.8 ergibt sich, dass ein Vermögenswert wertgemindert ist, wenn sein Buchwert (carrying amount) seinen erzielbaren Betrag (recoverable amount) übersteigt. Dabei ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (fair value less costs to sell) und Nutzungswert (value in use) definiert (IAS 36.6; IAS 36.18). Diese Regelung unterstellt, dass sich eine rational denkende und handelnde Unternehmensleitung immer für die wirtschaftlich vorteilhaftere Alternative aus Veräußerung und weiterer Nutzung des Vermögenswerts entscheiden wird.
siehe: Erzielbarer Betrag