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Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch:
 
Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch:
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• Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag.
 
• Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag.
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• Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Auftrag usw.
 
• Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Auftrag usw.
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Forderungen können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören.
 
Forderungen können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören.
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Zum Anlagevermögen gehören die Ausleihungen. Sie werden in der Praxis meist Darlehensforderungen genannt. Sie werden unterteilt in
 
Zum Anlagevermögen gehören die Ausleihungen. Sie werden in der Praxis meist Darlehensforderungen genannt. Sie werden unterteilt in
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• Ausleihungen an verbundene Unternehmen,
 
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• Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und
 
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• sonstige Ausleihungen.
 
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Zum Umlaufvermögen  gehören
 
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• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,
 
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• Forderungen gegen verbundene Unternehmen,
 
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• Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und
 
• Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und
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• sonstige Vermögensgegenstände.
 
• sonstige Vermögensgegenstände.
  

Version vom 14. Mai 2012, 23:30 Uhr

Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern. Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch:

• Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, z.B. ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung, Geschäftsführung ohne Auftrag.

• Vertrag, z.B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Darlehensvertrag, Werkvertrag, Auftrag usw.


Forderungen können zum Anlagevermögen oder zum Umlaufvermögen gehören.


Zum Anlagevermögen gehören die Ausleihungen. Sie werden in der Praxis meist Darlehensforderungen genannt. Sie werden unterteilt in

• Ausleihungen an verbundene Unternehmen,

• Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, und

• sonstige Ausleihungen.


Zum Umlaufvermögen gehören

• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,

• Forderungen gegen verbundene Unternehmen,

• Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht und

• sonstige Vermögensgegenstände.

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010. Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]