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Eigene Anteile: Unterschied zwischen den Versionen

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Eigene Anteile  können ausschließlich bei Kapitalgesellschaften auftreten; ihr Erwerb stellt für diese einen Anschaffungsvorgang dar. Bei Personengesellschaften ist der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft nicht möglich, da hier das Anwachsungsprinzip gilt. .
 
Eigene Anteile  können ausschließlich bei Kapitalgesellschaften auftreten; ihr Erwerb stellt für diese einen Anschaffungsvorgang dar. Bei Personengesellschaften ist der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft nicht möglich, da hier das Anwachsungsprinzip gilt. .
  
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== Literatur ==
 
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Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010.
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Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
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Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
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Müller/Reinke: Erwerb von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22, StuB 5/2019, S. 198-202
  
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
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Müller/Reinke: Veräußerung von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22, StuB 11/2019, S. 432-437.
  
 
== Ersteinstellender Autor ==
 
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http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]
 
http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html]
  
[[Kategorie: Externes Rechnungswesen]]
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[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Aktuelle Version vom 3. September 2020, 12:24 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2024


Eigene Anteile können ausschließlich bei Kapitalgesellschaften auftreten; ihr Erwerb stellt für diese einen Anschaffungsvorgang dar. Bei Personengesellschaften ist der Erwerb eigener Anteile durch die Gesellschaft nicht möglich, da hier das Anwachsungsprinzip gilt. .

Seit dem BilMoG 2009 sind eigene Anteile handelsbilanziell nicht mehr als Umlaufvermögen zu behandeln, sondern – wie nach IFRS – vom Passivposten „gezeichnetes Kapital“ abzusetzen. Die Behandlung nach EStG ist noch umstritten, da einerseits das Maßgeblichkeitsprinzip gilt, andererseits auch aktivierungspflichtige Wirtschaftsgüter vorliegen.

Zentrale regelnde Normen sind: § 33 Abs. 2 GmbHG, § 272 Abs. 1a HGB, IAS 32.33, § 5 EStG.

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.

Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Müller/Reinke: Erwerb von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22, StuB 5/2019, S. 198-202

Müller/Reinke: Veräußerung von eigenen Anteilen im Konzernabschluss unter Berücksichtigung von DRS 22, StuB 11/2019, S. 432-437.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]