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Zwischenberichterstattung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Zwischenberichterstattung ist ein pflichtgemäßes eigenständiges Instrument der Rechnungslegung für Inlandsemittenten von Aktien. Sie kann aufgrund gesetzlicher, gesellschaftsvertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jeweiligen Adressaten quantitative und qualitative Informationen in unterschiedlichem Umfang mitgeteilt. Die zentrale Problemstellung im Rahmen der Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Zwischenberichterstattung stellt die unterjährige Erfolgsabgrenzung dar. Hierfür gibt es im Wesentlichen drei Grundkonzeptionen: den integrativen, den eigenständigen sowie den zwischen den beiden ersteren vermittelnden kombinierten Ansatz. IAS 34 regelt die Zwischenberichterstattung für Rechnungslegende nach IFRS und berücksichtigt die nationalen Eigenheiten der verschiedenen Länder hinsichtlich der Häufigkeit der Berichterstattung und der Veröffentlichungsfristen.  
 
Die Zwischenberichterstattung ist ein pflichtgemäßes eigenständiges Instrument der Rechnungslegung für Inlandsemittenten von Aktien. Sie kann aufgrund gesetzlicher, gesellschaftsvertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jeweiligen Adressaten quantitative und qualitative Informationen in unterschiedlichem Umfang mitgeteilt. Die zentrale Problemstellung im Rahmen der Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Zwischenberichterstattung stellt die unterjährige Erfolgsabgrenzung dar. Hierfür gibt es im Wesentlichen drei Grundkonzeptionen: den integrativen, den eigenständigen sowie den zwischen den beiden ersteren vermittelnden kombinierten Ansatz. IAS 34 regelt die Zwischenberichterstattung für Rechnungslegende nach IFRS und berücksichtigt die nationalen Eigenheiten der verschiedenen Länder hinsichtlich der Häufigkeit der Berichterstattung und der Veröffentlichungsfristen.  
 
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist aktuell lediglich Halbjahresfinanzberichte zu erstellen. Die Zwischenmitteilungen (Quartalsberichte) sind lediglich noch auf Basis von Börsenzulassungsverordnungen notwendig.
 
Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist aktuell lediglich Halbjahresfinanzberichte zu erstellen. Die Zwischenmitteilungen (Quartalsberichte) sind lediglich noch auf Basis von Börsenzulassungsverordnungen notwendig.
  
  
Zentrale regelnde Normen sind § 37w WpHG, IAS 34 und DRS 16.
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Zentrale regelnde Normen sind § 115 WpHG, IAS 34 und DRS 16.
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
  
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 7. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2016.
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Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
  
 
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
 
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Aktuelle Version vom 17. Juni 2020, 11:40 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2020

Die Zwischenberichterstattung ist ein pflichtgemäßes eigenständiges Instrument der Rechnungslegung für Inlandsemittenten von Aktien. Sie kann aufgrund gesetzlicher, gesellschaftsvertraglicher Verpflichtung oder auch freiwillig erfolgen. Innerhalb der Zwischenberichterstattung werden von einem Unternehmen über eine kürzere Periode als dem Geschäftsjahr an die jeweiligen Adressaten quantitative und qualitative Informationen in unterschiedlichem Umfang mitgeteilt. Die zentrale Problemstellung im Rahmen der Aufstellung eines Zwischenabschlusses für die Zwischenberichterstattung stellt die unterjährige Erfolgsabgrenzung dar. Hierfür gibt es im Wesentlichen drei Grundkonzeptionen: den integrativen, den eigenständigen sowie den zwischen den beiden ersteren vermittelnden kombinierten Ansatz. IAS 34 regelt die Zwischenberichterstattung für Rechnungslegende nach IFRS und berücksichtigt die nationalen Eigenheiten der verschiedenen Länder hinsichtlich der Häufigkeit der Berichterstattung und der Veröffentlichungsfristen. Nach dem Wertpapierhandelsgesetz ist aktuell lediglich Halbjahresfinanzberichte zu erstellen. Die Zwischenmitteilungen (Quartalsberichte) sind lediglich noch auf Basis von Börsenzulassungsverordnungen notwendig.


Zentrale regelnde Normen sind § 115 WpHG, IAS 34 und DRS 16.

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Tesch: IFRS: Zwischenbericht, IBP 14, Berlin 2009.

Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]