Umlaufvermögen: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ControllingWiki
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.[unmarkierte Version] | [Markierung ausstehend] |
K (→Autor) |
K (→Literatur) |
||
(5 dazwischenliegende Versionen von 4 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ''Prüfsiegel gültig bis 2020'' | ||
+ | |||
Der Gesetzgeber hat Umlaufvermögen in Handelsrecht und Steuerrecht nicht definiert. Umlaufvermögen wird nach herrschender Meinung im Umkehrschluss aus dem Anlagevermögen definiert: das Umlaufvermögen erfasst alle Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen, sondern zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch vorgesehen sind. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung ist auch für die Steuerbilanz maßgebend. | Der Gesetzgeber hat Umlaufvermögen in Handelsrecht und Steuerrecht nicht definiert. Umlaufvermögen wird nach herrschender Meinung im Umkehrschluss aus dem Anlagevermögen definiert: das Umlaufvermögen erfasst alle Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen, sondern zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch vorgesehen sind. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung ist auch für die Steuerbilanz maßgebend. | ||
Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist wichtig: | Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist wichtig: | ||
Zeile 14: | Zeile 16: | ||
== Literatur == | == Literatur == | ||
− | Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, | + | Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019. |
− | + | ||
+ | Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff. | ||
== Ersteinsteller Autor == | == Ersteinsteller Autor == | ||
Zeile 22: | Zeile 25: | ||
http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html] | http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html] | ||
+ | |||
+ | [[Kategorie: Externes Rechnungswesen/Accounting]] |
Aktuelle Version vom 17. Juni 2020, 11:34 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2020
Der Gesetzgeber hat Umlaufvermögen in Handelsrecht und Steuerrecht nicht definiert. Umlaufvermögen wird nach herrschender Meinung im Umkehrschluss aus dem Anlagevermögen definiert: das Umlaufvermögen erfasst alle Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen, sondern zur Veräußerung, Verarbeitung oder zum Verbrauch vorgesehen sind. Die handelsrechtliche Begriffsbestimmung ist auch für die Steuerbilanz maßgebend. Die Abgrenzung des Umlaufvermögens vom Anlagevermögen ist wichtig:
• für beide gelten verschiedene Bewertungsvorschriften,
• die Ergebnisse einer finanz- oder liquiditätsorientierten Bilanzanalyse werden entscheidend von den beiden Größen beeinflusst,
• in der Steuerbilanz werden Sonderabschreibungen, Investitionszulagen und steuerfreie Rücklagen meist nur für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gewährt, und
• Gewinne aus der Veräußerung von Umlaufvermögen bei einer Betriebsaufgabe rechnen u. U. nicht zum steuerbegünstigten Veräußerungsgewinn.
(§ 253 Abs.1 Satz 2 HGB)
Literatur
Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 10. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2019.
Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Bilanzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinsteller Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller