Zerobonds: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 20. Mai 2020, 09:14 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2022
Inhaltsverzeichnis
Rechtsnorm
§ 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG
Erklärung
Bei Zerobonds handelt es sich um Anleihen. Anstatt laufende Zinszahlungen, wird hier ein Einlösepreis gezahlt, der höher ist als der Ausgabepreis. Der Anleihe-Gläubiger erhält für die Überlassung der Anleihe den Unterschiedsbetrag zwischen Ausgabepreis und Einlösepreis als Entgelt. Es gibt grundsätzlich zwei Arten: Aufzinsungsanleihe (Nennbetrag = Ausgabebetrag) und Abzinungsanleihe (Nennbetrag = Einlösebetrag). Für die Bilanzierung spielt es jedoch keine Rolle, welche der beiden Arten vorliegt. Aktiviert bzw. passiviert wird die Anleihe (sowohl beim Anleihe-Gläubiger als auch beim Anleihe-Schuldner) zu Beginn der Laufzeit mit dem Ausgabepreis. Am Ende der Laufzeit wird der Anspruch des Anleihe-Gläubigers sowie die Verbindlichkeit des Anleihe-Schuldners jeweils mit dem Einlösepreis anzusetzen. Während der Laufzeit ist jeweils der Unterschiedsbetrag zwischen den jeweiligen Bilanzstichtagen zu aktivieren bzw. passivieren.
Problematik
Steigt der Zins am Kapitalmarkt, so führt dies zu einem niedrigeren Teilwert. Dies tangiert jedoch nicht den festgelegten Einlösebetrag. Folglich liegt nicht eine voraussichtlich dauernde Wertminderung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG vor. Folglich ist hier auch keine Teilwertabschreibung zulässig.
Beispiel
Sachverhalt: Erwerb von Zerobonds
Erwerbsdatum: Januar 2016
Ausgabepreis: 15.000,00 €
Laufzeit: 4 Jahre
Jahreszins: 3 %
Einlösungsbetrag: 16.882,63 €
Die Zerobonds sind folgendermaßen zu aktivieren:
31.12.2016: 15.450,00 €
31.12.2017: 15.913,50 €
31.12.2018 16.390,91 €
31.12.2019: 16.882,63 €
Die jeweilige Differenz oder Zuschreibung wird als Zinsertrag erfolgswirksam gebucht.
Literatur
Falterbaum Hermann/Bolk Wolfgang/Reiß Wolfram/Kirchner Thomas, Buchführung und Bilanz, 22. Auflage, 2015, Erich Fleischer Verlag, S. 746, 747.
Ersteinstellender Autor
Christoph Bieramperl