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Schuldendeckungsgrad III: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der Ermittlung der Schuldendeckung werden die nach ihrer Realisierbarkeit gegliederten Vermögenswerte den nach ihrer Fristigkeit gegliederten Schulden gegenübergestellt.
 
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Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad III hat den längsten Zeithorizont, d.h. länger als ein Jahr (siehe auch [[Schuldendeckungsgrad I]] bzw. [[Schuldendeckungsgrad II]]). Gerade weil bestimmte Vermögensklassen (Grundstücke, Bauten, etc.) kurzfristig nicht bzw. nur mit sehr hohen Abschlägen verkauft werden können, müssen sie auch langfristig finanziert werden. Andernfalls drohen bei Vorlage fälliger Forderungen erhebliche Verluste. Die Formulierung "verwertbar" ist angesichts des beschriebenen Zeithorizonts vor allem eine inhaltliche Trennung: das operative Geschäft soll nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad hat darum die gleiche Analyse zum Ziel wie der '''Anlagendeckungsgrad''' (siehe auch [[Anlagendeckungsgrad I]], [[Anlagendeckungsgrad II]]). Insbesondere die Darstellungsform des Anlagendeckungsgrads I ist hervorzuheben.
 
Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad III hat den längsten Zeithorizont, d.h. länger als ein Jahr (siehe auch [[Schuldendeckungsgrad I]] bzw. [[Schuldendeckungsgrad II]]). Gerade weil bestimmte Vermögensklassen (Grundstücke, Bauten, etc.) kurzfristig nicht bzw. nur mit sehr hohen Abschlägen verkauft werden können, müssen sie auch langfristig finanziert werden. Andernfalls drohen bei Vorlage fälliger Forderungen erhebliche Verluste. Die Formulierung "verwertbar" ist angesichts des beschriebenen Zeithorizonts vor allem eine inhaltliche Trennung: das operative Geschäft soll nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad hat darum die gleiche Analyse zum Ziel wie der '''Anlagendeckungsgrad''' (siehe auch [[Anlagendeckungsgrad I]], [[Anlagendeckungsgrad II]]). Insbesondere die Darstellungsform des Anlagendeckungsgrads I ist hervorzuheben.
  
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Die obige Prinzipiell-Darstellung ist eine Ausprägung der sog. '''„goldenen Bilanzregel“''': Das, was langfristig der Firma dienen soll (d.h. in ihr verbleiben soll), soll auch langfristig finanziert sein. Deshalb ist es aus Vorsichtsgründen wichtig, die Struktur des Vermögens mit der Struktur der Schuldenfälligkeit weitgehend gleich zu gestalten.
 
Die obige Prinzipiell-Darstellung ist eine Ausprägung der sog. '''„goldenen Bilanzregel“''': Das, was langfristig der Firma dienen soll (d.h. in ihr verbleiben soll), soll auch langfristig finanziert sein. Deshalb ist es aus Vorsichtsgründen wichtig, die Struktur des Vermögens mit der Struktur der Schuldenfälligkeit weitgehend gleich zu gestalten.

Aktuelle Version vom 16. August 2019, 14:40 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2022

Definition

Bei der Ermittlung der Schuldendeckung werden die nach ihrer Realisierbarkeit gegliederten Vermögenswerte den nach ihrer Fristigkeit gegliederten Schulden gegenübergestellt.

Schuldendeckungsgrad III.jpeg

Datenbeschaffung/Aufbereitung

Die Daten zur Errechnung sind der Bilanz zu entnehmen. Je nach der Art des Schuldendeckungsgrades (I, II oder III) sind die einzelnen Vermögenswerte zu kumulieren.

Interpretation

Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad III hat den längsten Zeithorizont, d.h. länger als ein Jahr (siehe auch Schuldendeckungsgrad I bzw. Schuldendeckungsgrad II). Gerade weil bestimmte Vermögensklassen (Grundstücke, Bauten, etc.) kurzfristig nicht bzw. nur mit sehr hohen Abschlägen verkauft werden können, müssen sie auch langfristig finanziert werden. Andernfalls drohen bei Vorlage fälliger Forderungen erhebliche Verluste. Die Formulierung "verwertbar" ist angesichts des beschriebenen Zeithorizonts vor allem eine inhaltliche Trennung: das operative Geschäft soll nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Die Kennzahl Schuldendeckungsgrad hat darum die gleiche Analyse zum Ziel wie der Anlagendeckungsgrad (siehe auch Anlagendeckungsgrad I, Anlagendeckungsgrad II). Insbesondere die Darstellungsform des Anlagendeckungsgrads I ist hervorzuheben.

Liquidierbarkeit von Vermögen.png

Die obige Prinzipiell-Darstellung ist eine Ausprägung der sog. „goldenen Bilanzregel“: Das, was langfristig der Firma dienen soll (d.h. in ihr verbleiben soll), soll auch langfristig finanziert sein. Deshalb ist es aus Vorsichtsgründen wichtig, die Struktur des Vermögens mit der Struktur der Schuldenfälligkeit weitgehend gleich zu gestalten.

Literatur

Thomas Biasi, Alfred Blazek, Klaus Eiselmayer: „Finanz-Controlling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen“, 9. vollständig neu bearbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg.

Ersteinstellender Autor

Guido Kleinhietpaß, Controller Akademie

Jacqueline Tschiharz