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Steuerbilanzpolitik: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter betrieblicher Steuerpolitik wird allgemein die zielgerichtete planmäßige Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten verstanden. Dazu gehört neben der Ausnutzung steuerlicher Verfahrenswahlrechte, die i. d. R. längerfristigen Charakter haben und sich daher nur indirekt auf die periodische Ermittlung der Steuerbelastung beziehen, insbesondere die Steuerbilanzpolitik. Die Basis der Steuerbilanzpolitik bildet der den steuerlichen Vorschriften entsprechende Jahresabschluss. Das Instrumentarium lässt sich weiter in sachverhaltsgestaltende und sachverhaltsabbildende Maßnahmen unterteilen. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen finden vor dem Jahresabschlussstichtag statt, indem das Unternehmen direkten Einfluss auf die der Bilanzierung zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle ausübt. Entsprechend befassen sich die sachverhaltsabbildenden Maßnahmen  nach dem Jahresabschlussstichtag mit der bilanziellen Gestaltung bereits abgeschlossener und damit nicht mehr beeinflussbarer Geschäftsvorfälle.
 
Unter betrieblicher Steuerpolitik wird allgemein die zielgerichtete planmäßige Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten verstanden. Dazu gehört neben der Ausnutzung steuerlicher Verfahrenswahlrechte, die i. d. R. längerfristigen Charakter haben und sich daher nur indirekt auf die periodische Ermittlung der Steuerbelastung beziehen, insbesondere die Steuerbilanzpolitik. Die Basis der Steuerbilanzpolitik bildet der den steuerlichen Vorschriften entsprechende Jahresabschluss. Das Instrumentarium lässt sich weiter in sachverhaltsgestaltende und sachverhaltsabbildende Maßnahmen unterteilen. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen finden vor dem Jahresabschlussstichtag statt, indem das Unternehmen direkten Einfluss auf die der Bilanzierung zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle ausübt. Entsprechend befassen sich die sachverhaltsabbildenden Maßnahmen  nach dem Jahresabschlussstichtag mit der bilanziellen Gestaltung bereits abgeschlossener und damit nicht mehr beeinflussbarer Geschäftsvorfälle.
  
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[[Kategorie:Externes Rechnungswesen/Accounting]]

Aktuelle Version vom 8. Februar 2019, 15:03 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2022

Unter betrieblicher Steuerpolitik wird allgemein die zielgerichtete planmäßige Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten verstanden. Dazu gehört neben der Ausnutzung steuerlicher Verfahrenswahlrechte, die i. d. R. längerfristigen Charakter haben und sich daher nur indirekt auf die periodische Ermittlung der Steuerbelastung beziehen, insbesondere die Steuerbilanzpolitik. Die Basis der Steuerbilanzpolitik bildet der den steuerlichen Vorschriften entsprechende Jahresabschluss. Das Instrumentarium lässt sich weiter in sachverhaltsgestaltende und sachverhaltsabbildende Maßnahmen unterteilen. Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen finden vor dem Jahresabschlussstichtag statt, indem das Unternehmen direkten Einfluss auf die der Bilanzierung zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle ausübt. Entsprechend befassen sich die sachverhaltsabbildenden Maßnahmen nach dem Jahresabschlussstichtag mit der bilanziellen Gestaltung bereits abgeschlossener und damit nicht mehr beeinflussbarer Geschäftsvorfälle.

Literatur

Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller

http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]