GmbH & Co KG: Unterschied zwischen den Versionen
Aus ControllingWiki
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.[geprüfte Version] | [geprüfte Version] |
(Änderung 4700 von 79.194.87.10 (Diskussion) rückgängig gemacht.) |
|||
(Eine dazwischenliegende Version von einem anderen Benutzer wird nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ''Prüfsiegel gültig bis 2022'' | ||
+ | |||
Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH miteinander dergestalt, dass die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters zwar unbegrenzt, aber eben doch nur auf das abgrenzbare Vermögen der GmbH beschränkt ist, sodass das Risiko überschaubar bleibt. | Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH miteinander dergestalt, dass die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters zwar unbegrenzt, aber eben doch nur auf das abgrenzbare Vermögen der GmbH beschränkt ist, sodass das Risiko überschaubar bleibt. | ||
Trotz der Nähe zur Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft und im Wesentlichen dem Recht der Kommanditgesellschaft unterworfen). Soweit diese Regelungen nichts anderes vorschreiben, sind gemäß § 161 Abs 2 HGB die für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) geltenden Vorschriften und gemäß § 105 Abs. 2 HGB die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geltenden Vorschriften) anzuwenden. In der Rechnungslegung werden sie jedoch den Kapitalgesellschaften gleichgestellt | Trotz der Nähe zur Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft und im Wesentlichen dem Recht der Kommanditgesellschaft unterworfen). Soweit diese Regelungen nichts anderes vorschreiben, sind gemäß § 161 Abs 2 HGB die für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) geltenden Vorschriften und gemäß § 105 Abs. 2 HGB die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geltenden Vorschriften) anzuwenden. In der Rechnungslegung werden sie jedoch den Kapitalgesellschaften gleichgestellt |
Aktuelle Version vom 27. Januar 2019, 13:59 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2022
Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH miteinander dergestalt, dass die Haftung des persönlich haftenden Gesellschafters zwar unbegrenzt, aber eben doch nur auf das abgrenzbare Vermögen der GmbH beschränkt ist, sodass das Risiko überschaubar bleibt. Trotz der Nähe zur Kapitalgesellschaft ist die GmbH & Co. KG eine Personengesellschaft und im Wesentlichen dem Recht der Kommanditgesellschaft unterworfen). Soweit diese Regelungen nichts anderes vorschreiben, sind gemäß § 161 Abs 2 HGB die für die Offene Handelsgesellschaft (OHG) geltenden Vorschriften und gemäß § 105 Abs. 2 HGB die für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geltenden Vorschriften) anzuwenden. In der Rechnungslegung werden sie jedoch den Kapitalgesellschaften gleichgestellt
Literatur
Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.
Ersteinstellender Autor
Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]