Value at Risk (VaR): Unterschied zwischen den Versionen
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Value at Risk ist ein [[Risikomaß]] und bezeichnet eine Art „realistischer Höchstschaden”. Der Value at Risk (VaR) ist dabei definiert als Schadenshöhe, die in einem bestimmten Zeitraum („Halteperiode“, z.B. ein Jahr) mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99 %) nicht überschritten wird. Für diesen „realistischen Höchstschaden“ sollte das Unternehmen genügend Eigenkapital vorhalten, um bei einem Eintritt die Schäden decken zu können. Der VaR ist auch Grundlage für die bankinterne Risikomessung und -steuerung. Die Ermittlung des VaR ist für die Kreditinstitute von zentraler Bedeutung, da sie Grundlage für aufsichtsrechtliche Meldeverfahren und die erforderlichen Eigenkapitalunterlegungen ([[Eigenkapitalunterlegung]]) ist. Daneben sind auch Cash-Flow at Risk-Modelle zu finden, bei denen das Risiko zukünftiger Cash-Flows durch einen Risikofaktor ausgedrückt wird. Oft werden auch diese zusammenfassend als Value-at-Risk-Ansätze bezeichnet. Siehe auch [[Risikoaggregation]], [[Conditional Value-at-Risk]] oder [[Credit Value-at-Risk]] | Value at Risk ist ein [[Risikomaß]] und bezeichnet eine Art „realistischer Höchstschaden”. Der Value at Risk (VaR) ist dabei definiert als Schadenshöhe, die in einem bestimmten Zeitraum („Halteperiode“, z.B. ein Jahr) mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99 %) nicht überschritten wird. Für diesen „realistischen Höchstschaden“ sollte das Unternehmen genügend Eigenkapital vorhalten, um bei einem Eintritt die Schäden decken zu können. Der VaR ist auch Grundlage für die bankinterne Risikomessung und -steuerung. Die Ermittlung des VaR ist für die Kreditinstitute von zentraler Bedeutung, da sie Grundlage für aufsichtsrechtliche Meldeverfahren und die erforderlichen Eigenkapitalunterlegungen ([[Eigenkapitalunterlegung]]) ist. Daneben sind auch Cash-Flow at Risk-Modelle zu finden, bei denen das Risiko zukünftiger Cash-Flows durch einen Risikofaktor ausgedrückt wird. Oft werden auch diese zusammenfassend als Value-at-Risk-Ansätze bezeichnet. Siehe auch [[Risikoaggregation]], [[Conditional Value-at-Risk]] oder [[Credit Value-at-Risk]] | ||
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Albrecht, P./Maurer, R. (2005): Investment- und Risikomanagement, 2. Aufl., Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart | Albrecht, P./Maurer, R. (2005): Investment- und Risikomanagement, 2. Aufl., Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart | ||
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+ | Prof. Dr. Werner Gleißner |
Aktuelle Version vom 28. September 2018, 16:54 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2021
Value at Risk ist ein Risikomaß und bezeichnet eine Art „realistischer Höchstschaden”. Der Value at Risk (VaR) ist dabei definiert als Schadenshöhe, die in einem bestimmten Zeitraum („Halteperiode“, z.B. ein Jahr) mit einer festgelegten Wahrscheinlichkeit (z.B. 95 % oder 99 %) nicht überschritten wird. Für diesen „realistischen Höchstschaden“ sollte das Unternehmen genügend Eigenkapital vorhalten, um bei einem Eintritt die Schäden decken zu können. Der VaR ist auch Grundlage für die bankinterne Risikomessung und -steuerung. Die Ermittlung des VaR ist für die Kreditinstitute von zentraler Bedeutung, da sie Grundlage für aufsichtsrechtliche Meldeverfahren und die erforderlichen Eigenkapitalunterlegungen (Eigenkapitalunterlegung) ist. Daneben sind auch Cash-Flow at Risk-Modelle zu finden, bei denen das Risiko zukünftiger Cash-Flows durch einen Risikofaktor ausgedrückt wird. Oft werden auch diese zusammenfassend als Value-at-Risk-Ansätze bezeichnet. Siehe auch Risikoaggregation, Conditional Value-at-Risk oder Credit Value-at-Risk
Literatur
Albrecht, P./Maurer, R. (2005): Investment- und Risikomanagement, 2. Aufl., Schäffer-Poeschel Verlag, Stuttgart
Ersteinstellender Autor
Prof. Dr. Werner Gleißner