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Anlagendeckungsgrad I: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Anlagendeckungsgrad I macht Aussagen darüber, inwiefern das Anlagevermögen durch langfristig gebundenes Kapital gedeckt ist.
 
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== '''Datenbeschaffung/Aufbereitung''' ==
 
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Die Angaben, welche zur Errechnung des Anlagendeckungsgrads I benötigt werden, sind direkt der Bilanz zu entnehmen.
 
Die Angaben, welche zur Errechnung des Anlagendeckungsgrads I benötigt werden, sind direkt der Bilanz zu entnehmen.
 
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== '''Interpretation''' ==
 
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Alle Anlagendeckungsgrade beruhen auf der sog. '''Goldenen Bilanzregel'''. Diese besagt, dass langfristig gebundenes Vermögen auch langfristig finanziert sein sollte. Die enge Fassung der Goldenen Bilanzregel stellt der '''Anlagendeckungsgrad I''' dar. Diese Kennzahl erfasst, in welcher Höhe das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. Das Ziel ist es, einen Anlagendeckungsgrad I von 70 bis 100% zu erreichen.
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Alle Anlagendeckungsgrade beruhen auf der sog. '''Goldenen Bilanzregel'''. Diese besagt, dass langfristig gebundenes Vermögen auch langfristig finanziert sein sollte. (Siehe auch [[Schuldendeckungsgrad I]], [[Schuldendeckungsgrad II]], [[Schuldendeckungsgrad III]]). Die enge Fassung der Goldenen Bilanzregel stellt der '''Anlagendeckungsgrad I''' dar. Diese Kennzahl erfasst, in welcher Höhe das Anlagevermögen durch [[Eigenkapital]] gedeckt ist. Das Ziel ist es, einen Anlagendeckungsgrad I von 70 bis 100% zu erreichen.
  
 
(siehe auch [[Anlagendeckungsgrad II]])
 
(siehe auch [[Anlagendeckungsgrad II]])
 
  
 
== '''Literatur''' ==
 
== '''Literatur''' ==

Aktuelle Version vom 26. Mai 2018, 13:21 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2022

Definition

Der Anlagendeckungsgrad I macht Aussagen darüber, inwiefern das Anlagevermögen durch langfristig gebundenes Kapital gedeckt ist.

Anlagendeckungsgrad I.jpeg

Datenbeschaffung/Aufbereitung

Die Angaben, welche zur Errechnung des Anlagendeckungsgrads I benötigt werden, sind direkt der Bilanz zu entnehmen. siehe auch Langfristdeckungsgrad

Interpretation

Alle Anlagendeckungsgrade beruhen auf der sog. Goldenen Bilanzregel. Diese besagt, dass langfristig gebundenes Vermögen auch langfristig finanziert sein sollte. (Siehe auch Schuldendeckungsgrad I, Schuldendeckungsgrad II, Schuldendeckungsgrad III). Die enge Fassung der Goldenen Bilanzregel stellt der Anlagendeckungsgrad I dar. Diese Kennzahl erfasst, in welcher Höhe das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. Das Ziel ist es, einen Anlagendeckungsgrad I von 70 bis 100% zu erreichen.

(siehe auch Anlagendeckungsgrad II)

Literatur

Thomas Biasi, Alfred Blazek, Klaus Eiselmayer: „Finanz-Controlling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen“, 9. vollständig neu bearbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg.


Ersteinstellender Autor

Guido Kleinhietpaß, Controller Akademie

Jacqueline Tschiharz