Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von ControllingWiki. Durch die Nutzung von ControllingWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern. Weitere Informationen

Anlagendeckungsgrad I: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ControllingWiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Achtung. Sie nutzen eine nicht mehr unterstützte Version des Internet Explorer. Es kann zu Darstellungsfehlern kommen. Bitte ziehen Sie einen Wechsel zu einer neueren Version des Internet Explorer in Erwägung oder wechseln Sie zu einer freien Alternative wie Firefox.
[geprüfte Version][geprüfte Version]
 
Zeile 1: Zeile 1:
''Prüfsiegel gültig bis Januar 2022''
+
''Prüfsiegel gültig bis 2022''
  
 
== '''Definition''' ==
 
== '''Definition''' ==

Aktuelle Version vom 26. Mai 2018, 13:21 Uhr

Prüfsiegel gültig bis 2022

Definition

Der Anlagendeckungsgrad I macht Aussagen darüber, inwiefern das Anlagevermögen durch langfristig gebundenes Kapital gedeckt ist.

Anlagendeckungsgrad I.jpeg

Datenbeschaffung/Aufbereitung

Die Angaben, welche zur Errechnung des Anlagendeckungsgrads I benötigt werden, sind direkt der Bilanz zu entnehmen. siehe auch Langfristdeckungsgrad

Interpretation

Alle Anlagendeckungsgrade beruhen auf der sog. Goldenen Bilanzregel. Diese besagt, dass langfristig gebundenes Vermögen auch langfristig finanziert sein sollte. (Siehe auch Schuldendeckungsgrad I, Schuldendeckungsgrad II, Schuldendeckungsgrad III). Die enge Fassung der Goldenen Bilanzregel stellt der Anlagendeckungsgrad I dar. Diese Kennzahl erfasst, in welcher Höhe das Anlagevermögen durch Eigenkapital gedeckt ist. Das Ziel ist es, einen Anlagendeckungsgrad I von 70 bis 100% zu erreichen.

(siehe auch Anlagendeckungsgrad II)

Literatur

Thomas Biasi, Alfred Blazek, Klaus Eiselmayer: „Finanz-Controlling – Planung und Steuerung von Bilanzen und Finanzen“, 9. vollständig neu bearbeitete Auflage, Verlag für ControllingWissen AG, Freiburg.


Ersteinstellender Autor

Guido Kleinhietpaß, Controller Akademie

Jacqueline Tschiharz