Abschlusspolitik: Unterschied zwischen den Versionen
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Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen. | Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen. |
Aktuelle Version vom 26. Mai 2018, 13:08 Uhr
Prüfsiegel gültig bis 2022
Inhaltsverzeichnis
Abschlusspolitik
Externen Abschlussadressaten stehen lediglich Informationen zur Verfügung, die vom Unternehmen durch freiwillige Maßnahmen oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften publiziert werden. Für den Bilanzierenden kann der systematische Einsatz von Abschlusspolitik als Möglichkeit gesehen werden, durch eine zielorientierte Transformation der Unternehmensdaten die Informationsempfänger entsprechend der eigenen Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Abschlusspolitik umfasst somit das Spektrum aller legalen – innerhalb der relevanten Rechnungslegung gewährten – Maßnahmen zur bewussten und zielgerichteten Einflussnahme auf die publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität. Der Wirkungsgrad abschlusspolitischer Maßnahmen steigt in dem Umfang, in dem sie von externen Abschlussadressaten nicht erkannt und insofern bei der Abschlussanalyse nicht neutralisiert werden können. Umfangreiche Informationen zu den abschlusspolitischen Maßnahmen hingegen ermöglichen es dem externen Abschlussadressaten, die abschlusspolitischen Entscheidungen des Unternehmens nachzuvollziehen.
Ziele der Abschlusspolitik
Der Einsatz abschlusspolitischer Maßnahmen erfolgt, um die tatsächliche finanzwirtschaftliche Situation des Unternehmens oder deren Abbildung zu beeinflussen (Finanzziele) und um das Unternehmen für externe Abschlussadressaten durch gezielte Informationspolitik wunschgemäß darzustellen (Informationsziele). Neben diese rein unternehmenspolitischen Ziele treten auch noch die persönlichen Ziele der Unternehmensleitung (Individualziele).
Finanzpolitische Ziele
Zentrale finanzpolitische Ziele der Abschlusspolitik sind die Kapital- und Substanzerhaltung, die Ergebnisregulierung sowie die Pflege von Kreditwürdigkeit und Investorenattraktivität. Die Kapital- und Substanzerhaltung ist gerade im Hinblick auf die Zukunftssicherung eines Unternehmens und der damit verbundenen realen Kapitalerhaltung von Bedeutung. Ein stabiles und maßvoll wachsendes Ergebnis gilt als Anzeichen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und für ein gekonntes Management. Hingegen deuten Kapitalgeber starke Ergebnisschwankungen als erhöhtes Risiko, welches sich auch entsprechend in den Kapitalkosten sowie dem damit verbundenen Unternehmenswert niederschlägt. In Anbetracht der dynamischen Wirtschaftsverhältnisse und mit Blick auf die gegenwärtigen oder potenziellen Koalitionspartner beabsichtigen die Unternehmen regelmäßig ihr Ergebnis zielgerichtet zu regulieren und insoweit zu verstetigen (sog. Gesetz der Normallinie). Zu diesem Zweck werden in Jahren mit überdurchschnittlichem Erfolg stille Reserven gelegt, von denen in Jahren mit Erfolgsproblemen gezehrt werden kann. Die Stabilisierung des Ergebnisbildes soll den Koalitionspartnern somit ein geringes Risiko signalisieren und das Unternehmen im Fall von Erfolgsproblemen in den Folgejahren vor einer Krise bewahren.
Informationspolitische Ziele
Die Informationspolitik – häufig auch als Publizitätspolitik bezeichnet – zielt darauf ab, gegenwärtige und potenzielle unternehmensspezifische Koalitionspartner über den aktuellen Stand sowie die zukünftige Entwicklung des Unternehmens hinsichtlich der eigenen Wirtschaftskraft, Vermögens- und Kapitalstruktur, Liquidität, Rentabilität, Auftragshöhe sowie sozialen und ökologischen Leistungen zu informieren. Weitere Aspekte zielgerichteter Informationspolitik sind in der Transparenz des Unternehmens, der Vermittlung eines bestimmten Images, der Bildung von Vertrauen und der Darstellung gesellschaftlicher bzw. sozialer Aktivitäten zu sehen. Die von einem Unternehmen eingesetzte Publizitätspolitik kann dabei verschiedene Strategien verfolgen, wobei im Prinzip zwischen zwei Grundausrichtungen – der passiven und der aktiven Publizitätspolitik – zu unterscheiden ist. Eine auf passive Publizität bedachte Abschlusspolitik erfüllt lediglich die gesetzlichen Mindestanforderungen und veröffentlicht überdies hinaus keine weiteren Informationen, sodass ausschließlich die Pflichtelemente des Jahresabschlusses bereitgestellt werden. Bei aktiver Publizitätspolitik hingegen ist das Unternehmen darauf bedacht, über die gesetzlichen Mindestvorschriften hinausgehende Informationen dem externen Abschlussadressaten im Rahmen einer zielgerichteten Kommunikation preiszugeben.
Individuelle Ziele der Unternehmensleitung
Insbesondere in nicht von den Eigentümern geführten und kontrollierten Unternehmen werden die angestellten und rational handelnden Manager regelmäßig bestrebt sein, den eigenen Nutzen zu erhöhen und nach Möglichkeit zu maximieren. Dabei werden die Verbesserung des eigenen Wohlstands, die Sicherung des eigenen Arbeitsplatzes sowie das Streben nach Macht und Prestige von vorrangiger Bedeutung sein. Dieses Handeln der Unternehmensleitung ist darauf zurückzuführen, dass zwischen der persönlichen Reputation des Managements und der allgemeinen sowie wirtschaftlichen Beurteilung des Unternehmens eine Verbindung besteht und dass die Bezüge des Managements entscheidend vom Unternehmensergebnis und von der Entwicklung des Aktienkurses abhängen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein stetig und maßvoll wachsendes Ergebnis für das Management eine aussichtsreiche Perspektive bietet.
Instrumente der Abschlusspolitik
Zur Darstellung der wirtschaftlichen Unternehmenslage im Jahresabschluss ist eine Transformation der realen Verhältnisse mittels Abbildungsregeln in monetäre Werteinheiten erforderlich. Abschlusspolitische Potenziale entstehen aufgrund des Transformationsprozesses in die monetär-quantitative Struktur und sind daher unabhängig vom zugrunde liegenden Rechnungslegungssystem. Bei der Auswahl von abschlusspolitischen Maßnahmen sind vom Bilanzierenden die nachfolgenden Beurteilungskriterien in den Entscheidungsprozess einzubeziehen:
- Wirkungsbreite
- Wirkungsdauer
- Flexibilität
- Erkennbarkeit
- Kosten und Nutzen
Eine bewusste und zielorientierte Beeinflussung von publizierten Unternehmensdaten in Jahresabschlüssen, Lageberichten, Zwischenberichten und freiwilliger rechnungslegungsrelevanter Publizität ist allerdings nur dann möglich, wenn das relevante Rechnungslegungssystem entsprechende abschlusspolitische Möglichkeiten zulässt. Diesbezüglich sind prinzipiell zwei Ansatzpunkte zu differenzieren:
- Hinsichtlich der Abbildungsfolgen können die realen Verhältnisse bei Kenntnis der Transformationsregeln zweckgerichtet beeinflusst werden (Sachverhaltegestaltungen).
- Der Transformationsprozess kann zudem durch Auslegung von Normen und Prinzipien aktiv beeinflusst werden (Darstellungsgestaltung).
Abbildung: Grundsachverhalte der Abschlusspolitik
(Entnommen aus: Reinke, Jens, Impairment Test nach IAS 36, S. 24)
Quellen
Reinke, Jens: Impairment Test nach IAS 36: Grundlagen, Durchführung, abschlusspolitisches Potenzial, Erich Schmidt Verlag, Berlin 2009
Ersteinstellender Autor
Dr. Jens Reinke, Hamburg