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Fertigungsaufträge: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie: Produktionscontrolling]]

Version vom 30. Dezember 2015, 21:55 Uhr

Unter Fertigungsaufträgen versteht man eine komplexe, über einen längeren Zeitraum abzuwickelnde Produktionsdurchführung aufgrund eines Kundenauftrags. Allgemeine Charakteristika der Fertigungsaufträge sind: • Zeitliche Vorverlagerung des Absatzes in Form eines konkreten Kundenauftrags vor Beginn der Produktion.

• Kundenspezifische Einzel- oder Variantenfertigung als Fertigungstyp.

• Werkverträge oder Werklieferungsverträge als rechtliche Grundlage. Somit trägt der Hersteller bis zur Abnahme des Werks durch den Besteller die Gefahr des zufälligen Untergangs. Die Abnahme des Werks setzt dabei in der Regel die Fertigstellung voraus.

• Preisbildung mit hohen Unsicherheiten und Vorliegen eines hohen Kalkulationsrisikos.

Typische Beispiele sind der Bau von Kraftwerken, Raffinerien, Produktionsstätten, Verkehrsprojekte oder Softwareentwicklungen. Aus Sicht der Rechnungslegung ergibt sich das Problem, den Wertschöpfungsprozess der Fertigungsaufträge periodengerecht in Gestalt von Aufwendungen und Erträgen abzubilden.

Literatur

Brinkmann/Bertram/Kessler/Müller (Hrsg.): HGB-Bilanzkommentar, 2. Aufl., Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 2010. Federmann/Kußmaul/Müller (Hrsg.): Handbuch der Blianzierung, Haufe-Lexware Verlag, Freiburg 1960ff.

Ersteinstellender Autor

Univ.-Prof. Dr. Stefan Müller http://www.hsu-hh.de/abwl/index_6svLNXokreMUyiGz.html[1]